PRIVATKOPIE VON DATENTRÄGERN SOLL ERLAUBT BLEIBEN
Die Bundesregierung hat ihren Entwurf für ein neues Urheberrecht nach
den Vorschlägen des Bundesrats in Teilen noch einmal überarbeitet. Das
neue Gesetz, mit dem die Regierung einer EU-Richtlinie nachkommt, wird
private Kopien von Musik- und sonstigen Datenträgern erlauben.
Datenträger mit Kopierschutz sollen im Handel deutlich gekennzeichnet
werden. Auch die Rechte der Urheber von Internet-Inhalten, beispielsweise
an der Weiterverwertung, sollen mit dem neuen Gesetz gestärkt werden.
Kritiker sehen in der Novelle einen Freibrief für Produktpiraten, der
ihr illegales Handeln zum Kavaliersdelikt verharmlost.
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